Kulturgast werden

Unser Ziel ist es, kulturinteressierte Menschen mit wenig Einkommen gesellschaftlich zu integrieren und sie am kulturellen Leben in unserer Stadt teilhaben zu lassen.


Grundsätzlich können alle Menschen Gast der KulturTafel Elmshorn werden, die ihren Wohnsitz in Elmshorn haben, die eine Behinderung haben oder über ein geringes Einkommen verfügen.

 

Dazu zählt:

Wer Leistungen vom Jobcenter, Grundsicherung, aufstockende Hilfen, eine kleine Rente, geringes Einkommen oder andere staatliche Transferleistungen erhält. Die Einkommens-grenzen bestimmen sich nach den aktuellen Armutsgefährdungsgrenzen der Europäischen Union (EU).

Wie funktioniert das und wie werde ich KulturGast?

Melden Sie sich an!

Füllen Sie das in unserem Flyer befindliche Anmeldeformular vollständig aus. Informierten Sie uns über Ihre kulturellen Interessen, teilen uns Ihre Kontaktdaten mit und unter-schreiben die Einwilligungserklärung zum Datenschutz.

 

Diese Anmeldung legen Sie zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen bei einem unserer SozialPartner oder  in der Anlaufstelle der KulturTafel in der Marktpassage im 1.Stock vor. Die Mitarbeiter dort sind Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen des Anmeldeformulars behilflich. Der SozialPartner prüft die Berechtigung und bestätigt die Voraussetzungen zur Teilnahme an der KulturTafel Elmshorn. Mit der Bestätigung des SozialPartners werden Sie als KulturGast bei der KulturTafel Elmshorn mit Ihren persönlichen Kulturinteressen aufgenommen.

 

Die Teilnahme an der Kulturtafel Elmshorn endet mit Ablauf Ihres Leistungsbewilligungs-bescheides und ist dann erneut zu beantragen. Sie erhalten rechtzeitig einen Hinweis, wann der Antrag erneuert werden muss.

 

So bekommen Sie Ihre Tickets:

Nicht verkaufte Eintrittskarten werden von den KulturPartnern zur Verfügung gestellt und die KulturTafel Elmshorn vermittelt diese - je nach den angegebenen Interessen - an die KulturGäste. So werden KulturPartner und KulturGäste direkt zueinander geführt.

 

Die KulturVermittler rufen die KulturGäste an und laden sie zu den unterschiedlichen Veranstaltungen ein. Der KulturGast entscheidet, ob er die Veranstaltung besuchen möchte. Nimmt er an, werden die Eintrittskarten auf seinen Namen an der Abendkasse des Veranstalters hinterlegt.

Wer kann KulturGast werden.

KulturGäste sind Menschen aus unserer Stadt: Jeder, der in Elmshorn lebt und über wenig Einkommen verfügt, oder dem aufgrund einer Behinderung die Teilhabe an gesellschaftlichen Veranstaltungen nur schwer möglich ist, kann KulturGast werden. KulturGäste sind EinwohnerInnen Elmshorns, die folgende Leistungen beziehen oder deren Voraussetzungen erfüllen:

  • Alleinerziehende, Familien und Rentner mit geringem Einkommen
  • Bezieher von geringem Arbeitslosen- oder Sozialgeld (ALG I, ALG II)
  • Bürgergeld
  • SeniorInnen in der Grundsicherung
  • Bezieher von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Menschen, die Vollzeit arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie aufstocken müssen
  • Selbstständige, FreiberuflerInnen mit geringen Einkünften
  • Bezieher von Wohngeld
  • Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Auszubildende mit geringen Einkommen
  • Dabei orientieren wir uns an den Armutsgefährdungsgrenzen der EU.

  • Die Einkommensgrenzen für die KulturGäste liegen entsprechend bei:
  • 1.189,00 € netto für einen 1-Personen Haushalt
  • 1.546,00 € netto für Alleinerziehende  1 Kind unter 14 Jahren
  • 1.783,00 € netto für ein Paar, keine Kinder
  • 1.902,00 € netto für Alleinerziehnde,  2 Kinder unter 14 Jahren
  • 2.496,00 € netto für ein Paar 2 Kinder unter 14 Jahren
  • 2.973,00 € netto für ein Paar 2 Kinder ab 14 Jahren
  • 3.329,00 € netto für ein Paar 2 Kinder unter 14 Jahren , 1 Kind ab 14 Jahren

Als Einkommensnachweise können vorgelegt werden:

  • Bescheide zu ALG I und ALG II
  • Bescheide über Wohngeld
  • Bescheide zur Grundsicherung
  • Rentenbescheide
  • Bescheide nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt und grundsätzlich alle Belege die nachweisen, dass die Bedarfsgemeinschaften in der sie leben, weniger Einkommen zur Verfügung hat, als es die europäische Armutsgrenze ausweist.

Anmeldung

zur KulturTafel

Laden Sie bitte nachfolgenden Flyer herunter. Füllen das Formular aus und legen es zusammen mit Ihrem Einkommensnach-weiß bei einem unserer SozialPartner vor.

 

Der meldet sie bei der KulturTafel an. Vergessen Sie Ihre Telefonnummer nicht, denn über das Telefon bieten wir Ihnen dann die gewünschten Veranstaltungen an.

 

Wenn Sie zusagen hinterlegen wir Ihre Karten an der Abendkasse. Dort nennen Sie ihren Namen und Sie erhalten die kostenfreien Eintrittskarten.



Oder über den Ausdruck:

Download
Anmeldeformular
KT-Flyer_Kulturgast.pdf
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Download
SozialPartner auch in ihrer Nähe
KT-Liste Sozialpartner.pdf
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Kontakt:

"engagiert" in Elmshorn
Anlauf und Beratungsstelle

der KulturTafel Elmshorn

Alter Markt 11 - Marktpassage Erdgeschoss

25335 Elmshorn

Telefon: 780 84 44

Freiwilligenforum Elmshorn

Torhaus am Probstendamm

Probstendamm 7

25335 Elmshorn

Telefon: 294 806

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Mail: info@kulturtafel-elmshorn.de

 

Montag und Mittwoch von

10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 17.00 bis 18.30 Uhr

kartenvermittlung@kulturtafel-elmshorn.de

 

wichtige Mailadressen:

info@kulturtafel-elmshorn.de

kartenvermittlung@kulturtafel-elmshorn.de

Downloads:

Flyer KulturTafel Elmshorn - mehr lesen

Flyer: Wie kann ich Kulturgast werden -

herunterladen, ausfüllen und abgeben

Liste der Sozialpartner - download hier

 

Spendenkonto:

Elmshorner Spendenparlament e. V.

Kontozusatz: Kulturtafel Elmshorn

IBAN: DE47 2215 0000 0111 1971 82